Leistungen

Die Leis­tun­gen, die wir Ihnen anbie­ten kön­nen, sind viel­fäl­tig und gehen weit über die “klas­si­schen” Ent­wurfs- und Pla­nungs­ar­bei­ten des Archi­tek­ten hin­aus. Auf Wunsch tre­ten wir als Gene­ral­pla­ner auf und bie­ten mit lang­jäh­ri­gen Part­ner Büros Sta­tik, Haus­tech­nik, Brand­schutz­pla­nung oder Land­schafts­pla­nung an.

Dane­ben bie­ten wir unab­hän­gig von Pla­nungs­auf­trä­gen Bera­tun­gen in allen Pha­sen des Bau­ens an.

Wir sind auch als Gut­ach­ter tätig, u.a. in den Berei­chen Holz­schutz, Bau­phy­sik, Sanie­rungs­gut­ach­ten bis hin zu denk­mal­pfle­ge­ri­schen Zielstellungen.

Im Bereich Bau- und Pro­jekt­ma­nage­ment bie­ten wir u.a. Faci­li­ty-Manage­ment, Bau­lei­tung, Pro­jekt­ma­nage­ment, Qua­li­täts­ma­nage­ment und Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz­ko­or­di­na­ti­on an.

Im Bereich Bau­auf­nah­me erstel­len wir für sie von der ein­fa­chen Grund­riss­auf­nah­me bis hin zur ver­for­mungs­ge­rech­ten Bau­auf­nah­me die ver­schie­dens­ten Aufmaße.

Bauen im Bestand

Bau­en im Bestand ist seit der Büro­grün­dung unse­re Schwer­punkt­tä­tig­keit. Bis­her wur­den bereits über 300 Objek­te in die­sem Bereich rea­li­siert. Das Auf­ga­ben­feld reicht dabei von ein­fa­chen Umpla­nun­gen auf­grund von Nut­zungs­än­de­run­gen hin zu kom­ple­xen Auf­ga­ben im Bereich der Denkmalpflege.

Dabei steht immer die zukünf­ti­ge Nut­zung des bestehen­den Gebäu­des im Vor­der­grund. Es wer­den ver­nünf­ti­ge Lösun­gen zusam­men mit der Denk­mal­pfle­ge erar­bei­tet. Alte Sub­stanz wird nicht des­halb erhal­ten, weil sie alt ist, son­dern weil sie ganz bestimm­te Qua­li­tä­ten besitzt, die auch der zukünf­ti­gen Nut­zung zugu­te kommen.

Neubau

Kei­ne Bau­auf­ga­be gleicht der ande­ren, selbst beim ver­meint­lich glei­chen Gebäu­de­typ. Beein­flusst durch den Nut­zer, den Stand­ort und der Umge­bung erfor­dert jeder Neu­bau indi­vi­du­el­le Pla­nung für den indi­vi­du­el­len Nutzer.

Dane­ben legen wir Wert auf eine mög­lichst umwelt­ver­träg­li­che Bau­wei­se, sei es durch die Ver­wen­dung von öko­lo­gisch unbe­denk­li­chen Bau­ma­te­ria­li­en oder durch eine ver­nünf­ti­ge, ener­gie­spa­ren­de Bauweise.

Im Gewer­be­bau sor­gen wir auch für alle recht­lich not­wen­di­gen Geneh­mi­gun­gen, selbst bei kom­ple­xen Bau­vor­ha­ben und wel­che die nur eine kur­ze Bau­zeit haben. Aller­dings sind wir auch der Mei­nung, dass durch Funk­tio­na­li­tät allei­ne die Gestalt des Indus­trie­baus nicht auf der Stre­cke blei­ben darf. Auch hier­für erar­bei­ten wir archi­tek­to­ni­sche Lösungen.

Energieberatung

In Zusam­men­hang mit einer inten­si­ven Ener­gie­be­ra­tung sowie einer tief­grün­di­gen Zustands- und Ursa­chen­ana­ly­se kön­nen kon­kre­te ener­ge­ti­sche Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men erar­bei­tet wer­den, um für den Bau­her­ren die opti­mals­te und wirt­schaft­lichs­te Lösung umzusetzen.

Die Ther­mo­gra­fie macht hier­bei die, für das mensch­li­che Auge unsicht­ba­re, ther­mi­sche Strah­lung eines Gebäu­des sicht­bar. Mit Hil­fe einer Wär­me­bild­ka­me­ra wer­den die Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren des Bau­kör­pers in unter­schied­li­chen Far­ben sicht­bar gemacht. So wer­den Schwach­stel­len an der Gebäu­de­hül­le auf­ge­zeigt, ohne jeg­li­che Ein­grif­fe in die Sub­stanz des Gebäudes.

Ener­gie­be­ra­ter TU Darmstadt
Wohn­ge­bäu­de im Bestand

Ener­gie­be­ra­ter für Baudenkmale
gem. §24 EnEV

Bauaufnahme

Grund­la­ge für das Bau­en im Bestand sind die Infor­ma­tio­nen über das zu bear­bei­ten­de Gebäu­de. Dazu gehört eine Bau­auf­nah­me. Sie besteht aus den Bestands­plä­nen, der Stär­ken-Schwä­chen-Ana­ly­se, der Zustands­be­schrei­bung und einer Fotodokumentation.

Das Alter des Gebäu­des bestimmt die Qua­li­tät und Genau­ig­keit der zeich­ne­ri­schen Bau­auf­nah­me. Bei jün­ge­ren Gebäu­den (bis etwa 60 Jah­re alt) genügt eine ver­ein­fach­te Bau­auf­nah­me. Bei älte­ren Gebäu­den und bei Denk­mal­ob­jek­ten wird eine “Ver­for­mungs­ge­rech­te Bau­auf­nah­me” erforderlich.

Sie zeigt in Grund­riss und Schnitt alle Defor­ma­tio­nen, die das Gebäu­de in der Ver­gan­gen­heit erfah­ren hat. Erst mit Hil­fe die­ser Plä­ne las­sen sich Ver­än­de­run­gen der Grund­ris­se und des Trag­wer­kes nach­voll­zie­hen. Des Wei­te­ren kön­nen Pro­blem­be­rei­che erkannt wer­den um geeig­ne­te Instand­set­zungs­maß­nah­men zu entwickeln.

Brandschutz

Gem. Art. 12 Bay­Bo sind bau­li­che Anla­gen so anzu­ord­nen, zu errich­ten, zu ändern und instand zu hal­ten, dass der Ent­ste­hung eines Bran­des und der Aus­brei­tung von Feu­er und Rauch (Brand­aus­brei­tung) vor­ge­beugt wird und bei einem Brand die Ret­tung von Men­schen und Tie­ren sowie wirk­sa­me Lösch­ar­bei­ten mög­lich sind.

Für die Gebäu­de­pla­nung ist der vor­beu­gen­de, bau­li­che Brand­schutz ein wesent­li­ches Ele­ment. Spe­zi­ell beim Bestand sind oft Son­der­lö­sun­gen erfor­der­lich, ver­bun­den mit Abwei­chun­gen wel­che maß­geb­lich die Mög­lich­kei­ten der Pla­nung beein­flus­sen und im Vor­feld bereits mit zu berück­sich­ti­gen sind.

Leis­tun­gen:

  • Brand­schutz­pla­nung und ‑kon­zep­te
  • Baubegleitung/ ‑lei­tung Brandschutz
  • Flucht­we­ge­plä­ne
  • Feu­er­wehr­lauf­kar­ten
  • Feu­er­wehr­ein­satz­plä­ne

Nach­weis­be­rech­ti­gung für Brand­schutz
(Bay­Ika-Bau 12946 u. 53217)

Alle Gebäu­de­klas­sen, Son­der­bau­ten und nach Indus­trie­bau­richt­li­nie